Arbeitsrecht, soweit es sich rechnen lässt
Urlaubsanspruch, Arbeitszeit, Pausen, Reisekosten und Verpflegungsmehraufwand folgen Regeln, die sich in Zahlen fassen lassen — anders als die Frage, ob eine Kündigung wirksam ist. Genau entlang dieser Grenze sind die Werkzeuge geschnitten: Sie rechnen, wo gerechnet werden kann, und sagen es dort, wo der Einzelfall entscheidet.
Gesetzlicher Anspruch ist eine Untergrenze
Viele Ergebnisse sind Mindestwerte, keine Endwerte. Das Bundesurlaubsgesetz kennt vier Wochen, bezogen auf die Werktage einer Sechstagewoche — also 24 Tage, nicht 20. Tarifverträge und Arbeitsverträge liegen fast immer darüber. Wer den gesetzlichen Wert für den vollen Anspruch hält, verschenkt Urlaubstage; wer die Umrechnung auf die Fünftagewoche falsch herum macht, ebenfalls.