Wie funktioniert dieses Tool?
- Sollarbeitszeit eintragen. Die vertraglich vereinbarte Wochenarbeitszeit — sie ist die Bezugsgröße für den Saldo.
- Zeiten je Tag erfassen. Beginn, Ende und Pause in Minuten. Tage ohne Eintrag zählen als frei.
- Optional die Pause automatisch ansetzen lassen. Dann wird die gesetzliche Mindestpause unterstellt, statt die eingetragene zu verwenden.
- Saldo und Prüfung lesen. Rechts steht der Wochensaldo, darunter jede Überschreitung der ArbZG-Grenzen mit Tag und Wert.
Expertenwissen: Arbeitszeit und ihre Grenzen
Pausen zählen nicht als Arbeitszeit
Die Rechnung ist schlicht — und genau darin liegt der häufigste Fehler:
Wer von 8 bis 17 Uhr im Büro ist, hat neun Stunden Anwesenheit — aber bei 45 Minuten Pause nur 8,25 Stunden Arbeitszeit. Über eine Woche summiert sich der Unterschied auf mehrere Stunden, und genau hier entstehen die Differenzen zwischen gefühltem und tatsächlichem Saldo.
Die drei Grenzen des ArbZG
| Norm | Grenze | Anmerkung |
|---|---|---|
| § 3 Höchstarbeitszeit | 8 Std., ausnahmsweise 10 | 10 Std. nur, wenn im Schnitt von 6 Monaten 8 Std. eingehalten werden |
| § 4 Ruhepausen | 30 Min. ab 6 Std., 45 Min. ab 9 Std. | teilbar in Abschnitte von je mindestens 15 Min. |
| § 5 Ruhezeit | 11 Std. zwischen zwei Arbeitstagen | in einigen Branchen auf 10 Std. verkürzbar, mit Ausgleich |
Diese Grenzen sind öffentliches Recht, kein Vertragsrecht. Sie gelten unabhängig davon, was im Arbeitsvertrag steht, und auch dann, wenn Beschäftigte freiwillig länger arbeiten wollen. Verstöße können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden; Adressat ist der Arbeitgeber.
Die Ruhezeit ist die am häufigsten übersehene Regel. Wer um 21 Uhr aufhört und am nächsten Morgen um 7 Uhr anfängt, hat zehn statt elf Stunden Ruhe — ein Verstoß, auch wenn beide Tage für sich unauffällig aussehen. Der Rechner prüft deshalb auch die Übergänge zwischen den Tagen.
Überstunden: Erfassung, Vergütung, Verfall
Seit der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom September 2022 besteht bereits nach geltendem Recht eine Pflicht zur Erfassung der gesamten Arbeitszeit — nicht nur der Überstunden. Das ist eine Arbeitgeberpflicht, entlastet aber auch Beschäftigte: Wer im Streit Überstunden geltend macht, hatte bisher die volle Darlegungslast.
Ob Überstunden zu vergüten sind, richtet sich nach dem Arbeitsvertrag. Pauschale Abgeltungsklauseln („mit dem Gehalt sind alle Überstunden abgegolten") sind nach der Rechtsprechung nur wirksam, wenn der Umfang klar begrenzt und für den Beschäftigten erkennbar ist. Völlig unbestimmte Klauseln sind unwirksam — dann gilt die übliche Vergütung.
Achtung bei Ausschlussfristen: Viele Tarif- und Arbeitsverträge verlangen, dass Ansprüche innerhalb von drei Monaten schriftlich geltend gemacht werden. Wer seinen Saldo erst nach einem Jahr anspricht, hat den älteren Teil häufig verloren — unabhängig davon, ob die Stunden geleistet wurden.
Drei Praxisfälle
Fall 1 – die 45-Minuten-Schwelle. Wer regelmäßig 9,5 Stunden arbeitet, aber nur 30 Minuten Pause macht, verstößt gegen § 4 ArbZG — ab neun Stunden sind 45 Minuten Pflicht. Der Rechner meldet das je Tag.
Fall 2 – der lange Donnerstag. Ein Tag mit elf Stunden Arbeitszeit ist unabhängig vom Ausgleich unzulässig: Die zehn Stunden sind eine absolute Obergrenze, keine Durchschnittsgröße. Der Ausgleich betrifft nur die Strecke zwischen acht und zehn Stunden.
Fall 3 – Feierabend um 22, Beginn um 6. Acht Stunden Ruhezeit statt elf. Beide Tage sehen einzeln harmlos aus; erst der Übergang zeigt den Verstoß. Das ist der typische Fall bei Spätdienst mit anschließender Frühschicht.
Typische Fehler
- Anwesenheit mit Arbeitszeit gleichsetzen. Pausen zählen nicht mit.
- Zehn Stunden als Normalfall behandeln. Der Regelwert ist acht.
- Die Ruhezeit übersehen. Sie verbindet zwei Tage, die einzeln in Ordnung sind.
- Pausen unter 15 Minuten anrechnen. Kürzere Unterbrechungen zählen nicht als Ruhepause.
- Überstunden erst nach Monaten geltend machen. Ausschlussfristen laufen meist drei Monate.
- Sich auf pauschale Abgeltungsklauseln verlassen. Unbestimmte Klauseln sind unwirksam.
Häufige Fragen
Wie lange muss die Pause sein?
Nach Paragraf 4 des Arbeitszeitgesetzes ist bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden eine Ruhepause von mindestens 30 Minuten vorgeschrieben, bei mehr als neun Stunden mindestens 45 Minuten. Die Pause kann in Abschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Länger als sechs Stunden ohne Pause zu arbeiten ist unzulässig, und die Pausenzeit zählt nicht als Arbeitszeit.
Wie viele Stunden darf ich am Tag arbeiten?
Die werktägliche Arbeitszeit darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden. Zehn Stunden sind damit die absolute Obergrenze pro Tag, nicht der Regelfall. Abweichungen sind nur durch Tarifvertrag in engen Grenzen möglich.
Was ist die Ruhezeit?
Nach Paragraf 5 ArbZG müssen zwischen dem Ende der Arbeit und dem Beginn der nächsten Arbeitszeit mindestens elf Stunden ununterbrochene Ruhezeit liegen. Wer um 22 Uhr aufhört, darf frühestens um 9 Uhr wieder anfangen. In bestimmten Branchen wie Krankenhäusern und Gaststätten darf die Ruhezeit auf zehn Stunden verkürzt werden, wenn ein Ausgleich erfolgt.
Müssen Überstunden bezahlt werden?
Das hängt vom Arbeitsvertrag ab. Angeordnete oder geduldete Überstunden sind grundsätzlich zu vergüten oder in Freizeit auszugleichen. Pauschalklauseln, nach denen mit dem Gehalt alle Überstunden abgegolten sind, sind nach der Rechtsprechung nur wirksam, wenn der Umfang klar begrenzt und erkennbar ist. Eine völlig unbestimmte Abgeltungsklausel ist unwirksam.
Muss der Arbeitgeber die Arbeitszeit aufzeichnen?
Ja. Nach der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom September 2022 besteht bereits nach geltendem Recht eine Pflicht zur Erfassung der gesamten Arbeitszeit, nicht nur der Überstunden und Sonntagsarbeit. Wie die Erfassung konkret auszugestalten ist, sollte eine gesetzliche Neuregelung klären; die grundsätzliche Pflicht gilt unabhängig davon bereits.
Weitere nützliche Tools
- Urlaubsanspruch-Rechner
- Brutto-Netto-Rechner
- Stundensatz-Rechner – für Selbstständige
- Arbeitstage-Rechner
- Prozentrechner