Wie funktioniert dieses Tool?
- Kaltmiete und Gemeinschaftsfläche eintragen. Die Gemeinschaftsfläche ist alles, was niemandem allein gehört: Küche, Bad, Flur, Abstellraum.
- Gemeinsame Kosten erfassen. Diese Posten werden zu gleichen Teilen umgelegt, weil sie nicht von der Zimmergröße abhängen.
- Anzahl der Mitbewohner wählen. Darunter erscheint für jede Person ein Feld für die Zimmergröße.
- Zimmergrößen eintragen. Nachmessen lohnt sich — die Angaben im Exposé weichen oft ab.
- Tabelle lesen. Je Person werden Mietanteil, Umlage und Gesamtbetrag ausgewiesen, sodass die Rechnung für alle nachvollziehbar ist.
Expertenwissen: WG-Kosten fair aufteilen
Warum nicht einfach durch die Anzahl teilen
Die naheliegende Lösung — Gesamtmiete geteilt durch Anzahl der Bewohner — ist die häufigste Ursache für WG-Streit. Sie behandelt ein 12-m²-Zimmer und ein 22-m²-Zimmer gleich, obwohl der private Raum das ist, wofür Miete gezahlt wird. Bei 1.200 € Kaltmiete und einer Zimmerdifferenz von 10 m² geht es schnell um 60 bis 80 € monatlich, also fast 1.000 € im Jahr.
Die saubere Trennung lautet deshalb:
Die Gemeinschaftsfläche gleicht aus
Küche, Bad und Flur werden von allen gleichermaßen genutzt und deshalb zu gleichen Teilen aufgeschlagen. Das hat einen erwünschten Nebeneffekt: Es dämpft den Unterschied zwischen großem und kleinem Zimmer.
In einer 90-m²-Wohnung mit 30 m² Gemeinschaftsfläche und Zimmern von 15, 20 und 25 m² zählt für die Verteilung nicht 15 zu 25, sondern 25 zu 35 — der Abstand schrumpft von 67 % auf 40 %. Wer die Gemeinschaftsfläche dagegen ignoriert und nur die Zimmer ins Verhältnis setzt, belastet das kleinste Zimmer unangemessen, obwohl dessen Bewohner Küche und Bad genauso nutzt.
Was diese Rechnung nicht abbildet
Quadratmeter sind ein guter, aber unvollständiger Maßstab. Nicht erfasst sind Lage im Grundriss, Himmelsrichtung, Balkonzugang, Lärm zur Straße, Schnitt des Zimmers, Deckenhöhe oder ein eigenes Bad. Ein 16-m²-Zimmer mit Südbalkon kann mehr wert sein als ein 20-m²-Nordzimmer über der Hauptstraße.
Der pragmatische Umgang damit ist ein einvernehmlicher Zu- oder Abschlag von wenigen Prozent auf den errechneten Mietanteil — festgehalten in einer kurzen schriftlichen Notiz. Entscheidend ist der Zeitpunkt: Solche Regeln lassen sich leicht vereinbaren, bevor jemand einzieht, und kaum noch, wenn bereits jemand das große Zimmer bewohnt.
Haftung: die interne Aufteilung zählt nach außen nicht
Beim üblichen gemeinsamen Hauptmietvertrag haften alle Mitbewohner gesamtschuldnerisch. Zahlt eine Person ihren Anteil nicht, kann der Vermieter die volle Miete von den übrigen verlangen — die interne Absprache über Quadratmeter interessiert ihn nicht. Wer das Risiko vermeiden will, braucht Einzelmietverträge; die sind seltener und meist teurer, dafür schuldet jede Person nur ihren eigenen Anteil.
Zwei praktische Folgerungen: Erstens gehört eine gemeinsame Kasse mit kleinem Puffer zur Grundausstattung jeder WG. Zweitens sollte bei Auszug immer schriftlich festgehalten werden, wer ab wann nicht mehr im Vertrag steht — mündliche Absprachen mit dem Vermieter helfen im Streitfall nicht.
Drei Praxisfälle
Fall 1 – Dreier-WG mit ungleichen Zimmern. 1.200 € kalt, Zimmer 15, 20 und 25 m², 30 m² Gemeinschaft. Die Mietanteile liegen bei rund 333 €, 400 € und 467 €. Ohne Berücksichtigung der Gemeinschaftsfläche wären es 300 €, 400 € und 500 € — die Spreizung wäre also deutlich größer und für das kleine Zimmer unfair.
Fall 2 – Paar in einem Zimmer. Zwei Personen teilen sich ein Zimmer, nutzen Küche und Bad aber doppelt. Sinnvoll ist, das Paar bei der Umlage als zwei Köpfe zu zählen, beim Mietanteil aber als ein Zimmer. Dieser Rechner bildet den einfachen Fall ab; für die Paarkonstellation trägt man den Verbrauchsanteil manuell nach.
Fall 3 – Nebenkostennachzahlung. Sie wird nach demselben Schlüssel verteilt wie die laufenden Nebenkosten, also pro Kopf — aber nur für den Zeitraum, in dem die Person tatsächlich in der WG gewohnt hat. Wer im Abrechnungsjahr nur sieben Monate da war, trägt sieben Zwölftel des Kopfanteils. Das ist der Punkt, an dem nachträglich am häufigsten gestritten wird — und deshalb der beste Grund, die Zeiträume von Anfang an zu notieren.
Typische Fehler
- Alles pro Kopf teilen. Benachteiligt systematisch das kleinste Zimmer.
- Alles nach Quadratmetern teilen. Wer im großen Zimmer wohnt, duscht deshalb nicht länger — Verbrauchskosten gehören pro Kopf.
- Gemeinschaftsfläche ignorieren. Spreizt die Mietanteile unangemessen auf.
- Rundfunkbeitrag pro Person zahlen. Er wird pro Wohnung erhoben, nicht pro Bewohner.
- Nachzahlungen ohne Zeitanteil verteilen. Wer nur einen Teil des Jahres da war, zahlt anteilig.
- Nichts schriftlich festhalten. Der Aufteilungsschlüssel gehört in eine kurze Notiz, die alle unterschreiben.
Häufige Fragen
Sollte die Miete nach Quadratmetern oder pro Kopf geteilt werden?
Die Kaltmiete wird üblicherweise nach der Zimmergröße gewichtet, weil sie den privat genutzten Raum bezahlt. Nebenkosten wie Heizung, Wasser, Müll, Strom und Internet werden dagegen pro Kopf geteilt, weil sie vom Verbrauch abhängen und nicht von der Zimmergröße. Wer alles pro Kopf teilt, benachteiligt systematisch die Person mit dem kleinsten Zimmer.
Wie wird die Gemeinschaftsfläche berücksichtigt?
Küche, Bad und Flur werden von allen gleichermaßen genutzt und deshalb zu gleichen Teilen auf alle Bewohner verteilt. Dieser Anteil wird zur privaten Zimmerfläche addiert, und erst aus dieser Summe ergibt sich der Mietanteil. Dadurch nähern sich die Beträge an: Je größer die Gemeinschaftsfläche im Verhältnis zur Wohnung, desto kleiner der Unterschied zwischen großem und kleinem Zimmer.
Was ist der Unterschied zwischen Hauptmietvertrag und Einzelmietverträgen?
Bei einem gemeinsamen Hauptmietvertrag haften alle Mitbewohner gesamtschuldnerisch für die volle Miete. Zahlt eine Person nicht, kann der Vermieter den gesamten Betrag von den übrigen verlangen. Bei Einzelmietverträgen schuldet jede Person nur ihren eigenen Anteil. Die interne Aufteilung, die dieser Rechner ermittelt, ändert an der Haftung nach außen nichts.
Wie geht man mit stark unterschiedlichen Zimmern um?
Die reine Quadratmeterrechnung bildet Lage und Ausstattung nicht ab. Ein kleines Zimmer mit Balkon und Südlage kann mehr wert sein als ein großes Nordzimmer zur Straße. In solchen Fällen ist ein einvernehmlicher Zuschlag oder Abschlag von wenigen Prozent sinnvoller als eine Diskussion über Quadratmeter. Wichtig ist, die Regel einmal schriftlich festzuhalten, solange noch niemand betroffen ist.
Wer zahlt den Rundfunkbeitrag in einer WG?
Der Rundfunkbeitrag wird pro Wohnung erhoben, nicht pro Person. Eine WG zahlt ihn also nur einmal, unabhängig von der Zahl der Bewohner. Angemeldet ist üblicherweise eine Person, die den Beitrag zahlt und ihn intern umlegt. Wer zusätzlich einzeln angemeldet ist, kann sich unter Hinweis auf die bestehende Anmeldung für die Wohnung abmelden.
Weitere nützliche Tools
- Stromkosten-Rechner – was einzelne Geräte kosten
- Heizkosten-Rechner
- Notgroschen-Rechner
- Prozentrechner