Wie funktioniert dieses Tool?
- Strecke eintragen. Die einfache Entfernung; für Hin- und Rückfahrt reicht das Häkchen darunter.
- Verbrauch angeben. Besser den selbst gemessenen Wert als die Herstellerangabe — der Unterschied liegt oft bei einem bis zwei Litern.
- Kraftstoffpreis eintragen. Der aktuelle Preis an der Zapfsäule, nicht der Monatsdurchschnitt.
- Personen und Fahrten ergänzen. Daraus ergeben sich der Anteil je Mitfahrer und die Hochrechnung auf Monat und Jahr.
- Pauschalvergleich lesen. Für Pendler zeigt er, ob die steuerliche Entfernungspauschale die Spritkosten deckt.
Expertenwissen: Fahrtkosten realistisch rechnen
Die Rechnung
Bei 200 km, 7 l/100 km und 1,75 €/l sind das 14 Liter und 24,50 €. Zu zweit also 12,25 € pro Kopf — und damit meist immer noch günstiger als jede andere Verkehrsmittelwahl auf derselben Strecke.
Der Herstellerverbrauch taugt nicht zur Kalkulation
Die Angabe im Datenblatt stammt aus einem genormten Prüfzyklus. Reale Werte liegen regelmäßig darüber, und zwar aus Gründen, die sich addieren: Kurzstrecken mit kaltem Motor, Autobahntempo jenseits von 130, Dachträger oder Fahrradträger, Klimaanlage, Zuladung, zu niedriger Reifendruck und Winterreifen.
Den eigenen Wert ermittelt man so: volltanken, Tageskilometerzähler auf null, normal fahren, wieder volltanken. Getankte Liter geteilt durch gefahrene Kilometer, mal 100. Über drei bis vier Tankfüllungen gemittelt ist das der einzige Verbrauchswert, der für eine Kalkulation taugt. Ein Unterschied von 1,5 l/100 km macht auf 15.000 Jahreskilometern rund 390 € aus.
Sprit ist nur ein Drittel der Wahrheit
Für die Aufteilung unter Mitfahrern ist der Spritpreis der übliche und faire Maßstab. Für die Frage „was kostet mich mein Auto" ist er irreführend: Kraftstoff macht bei durchschnittlicher Fahrleistung nur etwa ein Drittel der Vollkosten aus. Dazu kommen
- Wertverlust — bei neueren Fahrzeugen der mit Abstand größte Posten,
- Versicherung und Kfz-Steuer — laufend, unabhängig von der Fahrleistung,
- Wartung, Reifen, Reparaturen — teils zeit-, teils kilometerabhängig,
- Stellplatz, wo er Geld kostet.
Je nach Fahrzeug und Fahrleistung liegen die Vollkosten beim Zwei- bis Dreifachen der reinen Spritkosten. Wer eine Fahrgemeinschaft dauerhaft organisiert oder ein Auto mitnutzt, sollte deshalb eher einen Kilometersatz vereinbaren als den Tankbeleg zu teilen.
Entfernungspauschale ist nicht Kostenerstattung
Für den Weg zur Arbeit gilt die Entfernungspauschale. Zwei Eigenheiten werden regelmäßig verwechselt:
Erstens zählt sie nur die einfache Entfernung, nicht die gefahrenen Kilometer — bei 30 km Arbeitsweg also 30, nicht 60. Zweitens ist sie verkehrsmittelunabhängig: Sie steht auch zu, wer mit Rad, Bahn oder zu Fuß kommt. Sie ist damit keine Erstattung tatsächlicher Kosten, sondern ein pauschaler Werbungskostenabzug — und sie mindert nur das zu versteuernde Einkommen, zahlt also nicht den vollen Betrag zurück.
Anders bei Dienstreisen mit dem eigenen Fahrzeug: Dort zählt jeder gefahrene Kilometer, und alternativ lassen sich die tatsächlichen Kosten ansetzen, wenn sie nachgewiesen werden.
Drei Praxisfälle
Fall 1 – Wochenendfahrt zu viert. 400 km hin und zurück, 7 l/100 km, 1,75 €/l: 49 € gesamt, 12,25 € je Person. Üblich ist die Teilung durch alle Insassen einschließlich der fahrenden Person — sie wäre ohnehin gefahren.
Fall 2 – Pendeln über 30 km. Bei 20 Fahrten im Monat und Hin- und Rückweg summieren sich die reinen Spritkosten auf gut 150 € monatlich. Die Entfernungspauschale bringt steuerlich einen Abzug, deckt die tatsächlichen Kosten aber nur teilweise — und erst mit der Steuererklärung.
Fall 3 – zwei Liter mehr Verbrauch. Der Unterschied zwischen 6 und 8 l/100 km kostet auf 15.000 km im Jahr rund 525 €. Das ist mehr, als sich durch das Anfahren günstigerer Tankstellen je einsparen lässt — der Hebel liegt im Fahrzeug und in der Fahrweise, nicht im Preis pro Liter.
Typische Fehler
- Herstellerverbrauch verwenden. Der reale Wert liegt meist ein bis zwei Liter darüber.
- Hin- und Rückfahrt vergessen. Der häufigste Rechenfehler bei Pendelstrecken.
- Die fahrende Person bei der Teilung auslassen. Üblich ist die Teilung durch alle Insassen.
- Spritkosten mit Autokosten gleichsetzen. Kraftstoff ist etwa ein Drittel.
- Die Entfernungspauschale für beide Wege ansetzen. Sie gilt je Entfernungskilometer.
- Für günstigen Sprit Umwege fahren. Fünf Kilometer Umweg kosten mehr, als zwei Cent je Liter einbringen.
Häufige Fragen
Wie berechne ich die Spritkosten einer Fahrt?
Die Strecke in Kilometern wird mit dem Verbrauch je hundert Kilometer multipliziert und durch hundert geteilt. Das ergibt die verbrauchte Menge in Litern, die mit dem Preis je Liter multipliziert wird. Bei 200 Kilometern, 7 Litern je hundert Kilometer und 1,75 Euro je Liter sind das 14 Liter und damit 24,50 Euro.
Warum weicht mein Verbrauch vom Herstellerwert ab?
Die Herstellerangabe stammt aus einem genormten Prüfzyklus, der reale Bedingungen nur eingeschränkt abbildet. Kurzstrecken, Kaltstarts, Autobahntempo, Dachträger, Klimaanlage, Beladung und Reifendruck erhöhen den Verbrauch teils erheblich. Der zuverlässigste Wert ergibt sich aus der eigenen Rechnung: getankte Liter geteilt durch gefahrene Kilometer, über mehrere Tankfüllungen gemittelt.
Wie teile ich Fahrtkosten fair unter Mitfahrern auf?
Üblich ist die Teilung durch die Anzahl aller Insassen einschließlich der fahrenden Person, denn diese hätte die Strecke ohnehin zurückgelegt. Rechnet man nur die Spritkosten, bleiben Verschleiß, Wertverlust, Steuer und Versicherung beim Fahrzeughalter. Wer das ausgleichen will, orientiert sich an einem Kilometersatz statt am reinen Kraftstoffverbrauch.
Was kostet ein Kilometer wirklich?
Der Kraftstoff macht bei einem durchschnittlichen Fahrzeug nur etwa ein Drittel der Vollkosten aus. Hinzu kommen Wertverlust, Versicherung, Kfz-Steuer, Wartung, Reifen und Reparaturen. Je nach Fahrzeug und Fahrleistung liegen die Vollkosten häufig beim Zwei- bis Dreifachen der reinen Spritkosten. Für die Frage, ob sich eine Fahrt lohnt, ist der Spritpreis daher nur ein Teil der Antwort.
Kann ich die Spritkosten von der Steuer absetzen?
Für den Weg zur Arbeit nicht direkt. Dort gilt die Entfernungspauschale, die unabhängig vom tatsächlichen Verbrauch und vom Verkehrsmittel je Entfernungskilometer angesetzt wird, also nur für eine Richtung. Bei Dienstreisen mit dem eigenen Fahrzeug lässt sich dagegen eine Kilometerpauschale für die tatsächlich gefahrenen Kilometer ansetzen oder alternativ die nachgewiesenen tatsächlichen Kosten.
Weitere nützliche Tools
- Pendlerpauschale-Rechner
- Kfz-Steuer-Rechner
- Stromkosten-Rechner
- Notgroschen-Rechner – Fixkosten im Blick
- Prozentrechner