Wie funktioniert dieses Tool?
- Antrieb wählen. Ottomotor umfasst Benzin, Erdgas und alle Hybride — auch Plug-in-Hybride sind steuerlich Verbrenner.
- Erstzulassung eintragen. Das Datum aus Feld B entscheidet, welche der vier Regeln überhaupt angewandt wird.
- Hubraum und CO₂ ergänzen. Beides steht in der Zulassungsbescheinigung Teil I, in den Feldern P.1 und V.7.
- Bei Altfahrzeugen die Schadstoffklasse wählen. Vor Juli 2009 ersetzt sie den CO₂-Wert vollständig.
- Rechenweg prüfen. Er zeigt jede Stufe einzeln — bei Fahrzeugen ab 2021 sind das bis zu sechs CO₂-Stufen.
Expertenwissen: Wie die Kfz-Steuer zustande kommt
Zwei Beträge, addiert
Beim Hubraum wird aufgerundet, und zwar auf angefangene 100 cm³. Ein Motor mit 1.598 cm³ wird also wie 1.600 cm³ besteuert: 16 × 2,00 € = 32,00 € beim Benziner, 16 × 9,50 € = 152,00 € beim Diesel. Genau daraus entsteht der bekannte Stufeneffekt — zwei zusätzliche Kubikzentimeter können den Diesel 9,50 € im Jahr teurer machen.
Das Erstzulassungsdatum entscheidet alles
Die Kfz-Steuer kennt keine Übergangsfrist und keine Neubewertung: Ein Fahrzeug wird dauerhaft nach dem Recht besteuert, das bei seiner Erstzulassung galt. Das erklärt, warum zwei technisch identische Fahrzeuge unterschiedlich hoch besteuert werden — und warum sich beim Gebrauchtwagenkauf ein Blick auf Feld B lohnt.
- Vor dem 1. Juli 2009: Hubraum und Schadstoffklasse, CO₂ spielt keine Rolle.
- Juli 2009 bis Ende 2011: Hubraum plus CO₂, Freibetrag 120 g/km.
- 2012 bis 2013: Freibetrag 110 g/km.
- 2014 bis 2020: Freibetrag 95 g/km, einheitlich 2,00 € je Gramm.
- Ab 2021: Freibetrag 95 g/km, aber der Satz steigt in sechs Stufen bis auf 4,00 € je Gramm.
Die Stufen ab 2021 wirken progressiv: Bis 115 g/km kostet jedes Gramm 2,00 €, zwischen 115 und 135 g/km sind es 2,20 €, und so weiter bis 4,00 € oberhalb von 195 g/km. Jede Stufe gilt nur für den Teil, der in ihr Band fällt — wie bei der Einkommensteuer. Ein Fahrzeug mit 200 g/km zahlt also nicht durchgehend 4,00 €, sondern durchläuft alle sechs Stufen.
Altfahrzeuge: die Schadstoffklasse dominiert
Vor Juli 2009 zugelassene Pkw werden nach Hubraum und Schadstoffklasse besteuert, und die Spreizung ist erheblich. Ein Benziner mit 2.000 cm³ kostet bei Euro 3 rund 135 € im Jahr, bei Euro 1 aber 302,60 € und bei Euro 0 ohne Fahrverbotsbefreiung 507,20 €. Beim Diesel liegen die Sätze durchgehend etwa beim Doppelten bis Dreifachen.
Für alte, große und schadstoffreiche Fahrzeuge ist deshalb das H-Kennzeichen oft der entscheidende Hebel: 191,73 € pauschal, unabhängig von allem anderen. Voraussetzung sind mindestens 30 Jahre seit Erstzulassung, ein weitgehend originaler und gepflegter Zustand und ein entsprechendes Gutachten. Bei einem Euro-0-Benziner mit 2,5 Litern Hubraum spart das rund 450 € jährlich — bei einem kleinen, sparsamen Klassiker kann die Pauschale dagegen teurer sein als die reguläre Steuer.
Elektro, Hybrid und was danach kommt
Reine Elektrofahrzeuge sind ab Erstzulassung befristet steuerbefreit. Der wichtige und oft übersehene Punkt betrifft die Zeit danach: Es wird nicht plötzlich nach Hubraum besteuert — den gibt es nicht —, sondern nach zulässigem Gesamtgewicht, und dieser Betrag wird zusätzlich halbiert. Für ein 2,1 Tonnen schweres Fahrzeug landet man dadurch bei ungefähr 60 € im Jahr, also deutlich unter einem vergleichbaren Verbrenner.
Hybride sind nicht befreit — auch Plug-in-Hybride nicht. Sie haben einen Verbrennungsmotor mit Hubraum und einen CO₂-Wert und werden genau danach besteuert. Dass der CO₂-Wert im Prüfzyklus niedrig ausfällt, kommt ihnen dabei allerdings zugute: Viele Plug-in-Hybride liegen unter dem Freibetrag von 95 g/km und zahlen dann nur den Hubraumbetrag.
Drei Praxisfälle
Fall 1 – Kompaktwagen, Benzin, 1.598 cm³, 130 g/km. Bei Erstzulassung 2019: 32 € Hubraum plus 35 g × 2,00 € = 70 €, zusammen 102 €. Dasselbe Fahrzeug mit Erstzulassung 2022: 32 € plus 20 g × 2,00 € und 15 g × 2,20 €, also 73 € — Gesamt 105 €. Die Stufenregelung ab 2021 kostet hier 3 € im Jahr.
Fall 2 – Diesel-Kombi, 1.968 cm³, 140 g/km, Erstzulassung 2021. Hubraum: 20 × 9,50 € = 190 €. CO₂: 20 g × 2,00 € + 20 g × 2,20 € + 5 g × 2,50 € = 96,50 €. Jahressteuer 286 €. Der Hubraum macht zwei Drittel aus — beim Diesel ist er fast immer der größere Posten.
Fall 3 – Youngtimer, Benzin, 2.500 cm³, Euro 1, Erstzulassung 1994. Regulär: 25 × 15,13 € = 378,25 €. Mit H-Kennzeichen: 191,73 €. Die Ersparnis von rund 186 € im Jahr steht dem Aufwand für Gutachten und Erhaltungszustand gegenüber — und der Auflage, dass das Fahrzeug weitgehend original sein muss.
Typische Fehler
- Den Hubraum abrunden. Angefangene 100 cm³ zählen voll.
- Das Baujahr statt der Erstzulassung nehmen. Maßgeblich ist Feld B, nicht das Modelljahr.
- Bei Fahrzeugen ab 2021 mit einem einzigen Satz rechnen. Die Stufen wirken wie ein Tarif, nicht wie ein Pauschalsatz.
- Plug-in-Hybride für befreit halten. Befreit sind nur reine Elektrofahrzeuge.
- Den NEFZ- statt des WLTP-Werts eintragen. Für Fahrzeuge ab September 2018 gilt der WLTP-Wert, der typischerweise höher liegt.
- Das H-Kennzeichen pauschal für günstiger halten. Bei kleinen Motoren mit guter Schadstoffklasse ist es teurer.
- Die Steuer beim Verkauf vergessen. Sie läuft bis zur Abmeldung und wird taggenau erstattet — aber nur nach Abmeldung.
Häufige Fragen
Wie wird die Kfz-Steuer für einen Pkw berechnet?
Für Pkw mit Erstzulassung ab dem 1. Juli 2009 setzt sich die Steuer aus zwei Teilen zusammen. Der Hubraumbetrag beträgt 2,00 Euro je angefangene 100 Kubikzentimeter bei Ottomotoren und 9,50 Euro bei Dieselmotoren. Dazu kommt der CO₂-Betrag für jedes Gramm je Kilometer oberhalb eines Freibetrags. Beide Beträge werden addiert, das Ergebnis wird auf volle Euro abgerundet.
Warum ist der Freibetrag beim CO₂ unterschiedlich hoch?
Der Gesetzgeber hat ihn dreimal abgesenkt, und maßgeblich ist immer das Erstzulassungsdatum. Bei Erstzulassung von Juli 2009 bis Ende 2011 sind 120 Gramm je Kilometer frei, von 2012 bis 2013 sind es 110 Gramm, ab 2014 nur noch 95 Gramm. Für Fahrzeuge ab Januar 2021 kommt hinzu, dass der Betrag je Gramm in sechs Stufen von 2,00 bis 4,00 Euro steigt. Dasselbe Fahrzeug kostet je nach Zulassungsjahr also unterschiedlich viel Steuer.
Wie wird ein Pkw mit Erstzulassung vor Juli 2009 besteuert?
Dort spielt der CO₂-Ausstoß keine Rolle. Besteuert wird nach Hubraum und Schadstoffklasse. Je angefangene 100 Kubikzentimeter fallen bei Euro 3 und besser 6,75 Euro für Otto- und 15,44 Euro für Dieselmotoren an. Bei schlechteren Schadstoffklassen steigen die Sätze deutlich, bis zu 25,36 beziehungsweise 37,58 Euro bei Euro 0 ohne Ausnahme vom Ozon-Fahrverbot.
Sind Elektroautos von der Kfz-Steuer befreit?
Reine Elektrofahrzeuge sind ab der Erstzulassung befristet von der Steuer befreit. Nach Ablauf der Befreiung wird nicht nach Hubraum besteuert, sondern nach zulässigem Gesamtgewicht, und dieser Betrag wird zusätzlich halbiert. Hybride, auch Plug-in-Hybride, sind nicht befreit; sie werden wie Verbrenner nach Hubraum und CO₂ besteuert. Da die Befreiungsfristen mehrfach verlängert wurden, ist das Datum im Steuerbescheid maßgeblich.
Was kostet ein H-Kennzeichen an Steuer?
Für Pkw mit H-Kennzeichen gilt ein pauschaler Jahresbetrag von 191,73 Euro, unabhängig von Hubraum, Schadstoffklasse und CO₂-Ausstoß. Für Krafträder sind es 46,02 Euro. Voraussetzung ist, dass das Fahrzeug mindestens 30 Jahre alt ist, weitgehend dem Originalzustand entspricht und ein Gutachten das bestätigt. Für große oder schadstoffreiche Fahrzeuge ist die Pauschale meist deutlich günstiger als die reguläre Besteuerung.
Wer zieht die Kfz-Steuer ein und wann?
Zuständig ist seit 2014 der Zoll, nicht mehr das Finanzamt. Die Steuer wird für ein Jahr im Voraus erhoben und per SEPA-Lastschrift eingezogen; ohne erteiltes Mandat ist eine Zulassung nicht möglich. Bei Abmeldung wird taggenau erstattet. Halbjährliche oder vierteljährliche Zahlung ist nur bei höheren Jahresbeträgen zulässig und mit einem Aufgeld verbunden.
Weitere nützliche Tools
- Spritkosten-Rechner
- Pendlerpauschale-Rechner
- Stromkosten-Rechner
- Tilgungsrechner – für die Autofinanzierung
- Mehrwertsteuer-Rechner
- Prozentrechner