Wie funktioniert dieses Tool?
- Jahr und Bundesland wählen. Daraus ergibt sich der Feiertagskalender, der die gesamte Rechnung bestimmt.
- Urlaubstage eintragen. Die Zahl, die tatsächlich zur Verfügung steht — Resturlaub aus dem Vorjahr mitgerechnet.
- Arbeitswoche prüfen. Bei einer Sechstagewoche zählt der Samstag als Arbeitstag und kostet damit Urlaub.
- Plan lesen. Jeder Block nennt die zu beantragenden Tage und den freien Zeitraum, der daraus entsteht.
- Früh beantragen. Derselbe Plan wird allen angezeigt — Brückentage sind die begehrtesten Tage des Jahres.
Expertenwissen: Urlaub optimal legen
Warum die Lage mehr zählt als die Menge
Feiertag am Donnerstag:
Do frei · Fr Urlaub · Sa So frei → 1 Tag ergibt 4 freie
Feiertag am Dienstag:
Sa So frei · Mo Urlaub · Di frei → 1 Tag ergibt 4 freie
Feiertag am Mittwoch:
2 Urlaubstage ergeben 5 freie · 4 ergeben 9
Der gesamte Effekt entsteht aus der Lage, nicht aus zusätzlichem Urlaub. Ein Feiertag am Dienstag oder Donnerstag ist der Idealfall: Ein einziger Urlaubstag überbrückt die Lücke zum Wochenende und erzeugt vier freie Tage am Stück. Ein Feiertag am Mittwoch teilt die Woche und ist der ungünstigste Fall unter der Woche — er kostet zwei Urlaubstage für dieselbe Wirkung in eine Richtung.
Am schlechtesten steht ein Feiertag, der auf ein Wochenende fällt. Das deutsche Recht kennt keinen Ersatzruhetag — anders als etwa im Vereinigten Königreich, wo ein Bank Holiday auf den folgenden Montag nachrückt. Der Tag ist dann schlicht verloren. Über die Jahre gleicht sich das aus, in einem einzelnen Jahr macht es aber leicht drei bis vier Tage Unterschied.
Was der Planer tatsächlich rechnet
Naheliegend wäre, „möglichst viele freie Tage" zu maximieren. Das ist allerdings sinnlos: Die Gesamtzahl freier Tage im Jahr steht fest — Wochenenden plus Feiertage plus Urlaubstage. Sie ändert sich durch die Lage der Urlaubstage nicht um einen einzigen Tag.
Worauf es ankommt, ist die Zusammenhängung. Der Planer maximiert deshalb die Summe der Längen aller zusammenhängenden freien Zeiträume, in denen mindestens ein Urlaubstag liegt. Ein Wochenende ohne angrenzenden Urlaub zählt nicht mit — sonst wäre jede Planung gleich gut.
Gesucht wird das Optimum nicht durch Ausprobieren, sondern durch systematisches Durchrechnen aller Möglichkeiten. Das Jahr zerfällt in abwechselnde Ketten aus freien Tagen und Arbeitstagen; für jede Arbeitskette gibt es nur wenige sinnvolle Züge — von vorn anknüpfen, nach hinten anknüpfen, ganz durchbrechen oder beides an den Rändern. Ein mittlerer Abschnitt ohne Anschluss ist nie besser als derselbe Abschnitt am Rand und kann deshalb entfallen. Was bleibt, lässt sich vollständig durchsuchen; das Ergebnis ist nachweisbar optimal und keine Faustregel.
Der Regler, der über alles entscheidet
Lässt man die Optimierung ungebremst laufen, gewinnt immer dieselbe Strategie: jeden Freitag freinehmen. Drei freie Tage für einen Urlaubstag ist die beste Quote, die es gibt — besser als jeder Brückentag, den ein Feiertag hergibt. Mit 30 Urlaubstagen kommt man so auf rund 98 freie Tage, verteilt auf 30 lange Wochenenden.
Nur will das kaum jemand. Deshalb gibt es die Mindestlänge: Nur Zeiträume, die mindestens so lang sind, zählen überhaupt. Der Effekt ist deutlich — in Nordrhein-Westfalen 2026 mit 30 Urlaubstagen:
ab 3 Tagen 98 freie Tage in 30 Blöcken (3,27 je Urlaubstag)
ab 5 Tagen 66 freie Tage in 9 Blöcken (2,20 je Urlaubstag)
ab 9 Tagen 64 freie Tage in 7 Blöcken (2,13 je Urlaubstag)
ab 16 Tagen 56 freie Tage in 3 Blöcken (1,87 je Urlaubstag)
Die Ausbeute sinkt, je länger die Blöcke sein sollen — das ist keine Schwäche des Verfahrens, sondern der Preis für zusammenhängende Erholung. Wer die Zahl oben maximieren will, stellt auf drei Tage; wer wirklich Urlaub machen will, auf neun oder sechzehn.
Die Rechtslage, die der Optimierung widerspricht
Eine reine Brückentag-Strategie zerlegt den Urlaub in viele Einzeltage. Genau das sieht das Gesetz nicht vor: Nach § 7 Abs. 2 BUrlG ist Urlaub zusammenhängend zu gewähren; wird er geteilt, muss ein Teil mindestens zwölf aufeinanderfolgende Werktage umfassen, sofern der Anspruch darüber hinausgeht. Zwölf Werktage sind bei einer Fünftagewoche zwei volle Kalenderwochen.
Die Vorschrift dient der Erholung, nicht der Bürokratie: Kurzurlaube erfüllen den Zweck des Jahresurlaubs nur eingeschränkt. In der Praxis wird sie oft übergangen, weil beide Seiten einverstanden sind — durchsetzbar bleibt sie trotzdem. Die Option im Planer reserviert deshalb auf Wunsch zehn Urlaubstage für einen zusammenhängenden Block und legt ihn dorthin, wo er die meisten freien Tage bringt. Der Rest wird wie gehabt optimiert.
Ebenso wichtig: § 7 Abs. 1 BUrlG gibt keinen Anspruch auf einen Wunschtermin. Urlaubswünsche sind zu berücksichtigen, soweit nicht dringende betriebliche Belange oder die sozial vorrangigen Wünsche anderer entgegenstehen — Eltern schulpflichtiger Kinder etwa haben in den Schulferien regelmäßig Vorrang. Und da jeder Beschäftigte denselben Kalender vor sich hat, sind Brückentage die begehrtesten Tage des Jahres. Wer sie will, ist früh dran.
Warum das Bundesland so viel ausmacht
Das Feiertagsrecht liegt bei den Ländern; bundesgesetzlich geregelt ist allein der 3. Oktober. Bayern kommt auf bis zu 13 gesetzliche Feiertage, Berlin, Hamburg und Niedersachsen auf deutlich weniger. Für den Planer heißt das: Derselbe Urlaubsanspruch ergibt je nach Standort spürbar unterschiedliche Ergebnisse — und maßgeblich ist die Arbeitsstätte, nicht der Wohnort.
Zwei Tage lassen sich landesweit nicht sauber abbilden: Mariä Himmelfahrt gilt in Bayern nur in Gemeinden mit überwiegend katholischer Bevölkerung, und Fronleichnam in Sachsen und Thüringen ebenfalls nur in bestimmten Gemeinden. Der Planer rechnet mit der landesweiten Regelung; wer in einer betroffenen Gemeinde arbeitet, prüft das beim Landratsamt.
Drei Praxisfälle
Fall 1 – Standortvergleich. Dieselben 30 Urlaubstage bringen in Bayern regelmäßig mehr zusammenhängende freie Tage als in Berlin, weil mehr Feiertage unter der Woche liegen. Für Unternehmen mit mehreren Standorten heißt das: gleiche Vertragsbedingungen, unterschiedliche gefühlte Freizeit.
Fall 2 – Resturlaub im Januar. Wer Resturlaub bis zum 31. März übertragen darf, sollte ihn nicht verfallen lassen, sondern in die Planung des neuen Jahres aufnehmen. Die Zahl im Feld ist deshalb der verfügbare Urlaub, nicht der Jahresanspruch.
Fall 3 – Teilzeit an vier Tagen. Wer ohnehin freitags frei hat, profitiert von Feiertagen am Donnerstag doppelt — und braucht dafür keinen einzigen Urlaubstag. Umgekehrt bringen Brückentage an einem regulären freien Wochentag nichts, weshalb die Arbeitswoche in die Rechnung gehört.
Typische Fehler
- Feiertage am Wochenende einplanen. Sie bringen nichts und werden nicht nachgeholt.
- Den Kalender des Wohnorts nehmen. Maßgeblich ist die Arbeitsstätte.
- Alles in Einzeltage zerlegen. § 7 Abs. 2 BUrlG verlangt einen Block von zwölf Werktagen.
- Zu spät beantragen. Brückentage sind überall gleichzeitig begehrt.
- Den Betriebsurlaub übersehen. Er ist bereits verplant und mindert das frei verfügbare Kontingent.
- Bei Teilzeit mit der Fünftagewoche rechnen. Ein Brückentag an einem ohnehin freien Tag ist kein Gewinn.
- Den Resturlaub vergessen. Er verfällt in vielen Betrieben zum 31. März.
Häufige Fragen
Was ist ein Brückentag?
Ein Brückentag ist ein Arbeitstag, der zwischen einem Feiertag und einem Wochenende liegt. Fällt ein Feiertag auf einen Donnerstag, ist der Freitag ein Brückentag: Ein einziger Urlaubstag verbindet Feiertag und Wochenende zu vier freien Tagen am Stück. Dasselbe gilt für den Montag nach einem Feiertag am Dienstag. Der Effekt entsteht nicht durch mehr Urlaub, sondern durch die Lage der Tage.
Wie viele freie Tage sind mit 30 Urlaubstagen möglich?
Das hängt vom Jahr und vom Bundesland ab. In einem günstigen Jahr lassen sich mit 30 Urlaubstagen rund 60 bis 70 zusammenhängende freie Tage erreichen, was einer Ausbeute von etwa zwei freien Tagen je Urlaubstag entspricht. Entscheidend ist, auf welche Wochentage die Feiertage fallen: Liegen viele auf einem Dienstag oder Donnerstag, ist die Ausbeute hoch. Fallen sie auf ein Wochenende, sind sie ersatzlos verloren, weil das deutsche Recht keinen Ersatzruhetag kennt.
Habe ich einen Anspruch auf die vorgeschlagenen Tage?
Nein. Nach § 7 Absatz 1 Bundesurlaubsgesetz sind Urlaubswünsche zu berücksichtigen, es sei denn, dringende betriebliche Belange oder die unter sozialen Gesichtspunkten vorrangigen Wünsche anderer Beschäftigter stehen entgegen. Gerade Brückentage sind bei allen beliebt, weshalb Anträge dort besonders häufig kollidieren. Der Plan ist ein Vorschlag zur Terminfindung, kein Anspruch. Wer die Tage sicher haben will, beantragt sie früh.
Darf ich meinen ganzen Urlaub in einzelne Tage aufteilen?
Nicht uneingeschränkt. Nach § 7 Absatz 2 Bundesurlaubsgesetz ist Urlaub grundsätzlich zusammenhängend zu gewähren. Wird er geteilt, muss einer der Teile mindestens zwölf aufeinanderfolgende Werktage umfassen, sofern der Anspruch mehr als zwölf Werktage beträgt. Zwölf Werktage entsprechen bei einer Fünftagewoche zwei vollen Wochen. Eine Planung, die nur aus einzelnen Brückentagen besteht, läuft dieser Regel zuwider – der Planer bietet deshalb eine Option an, einen solchen Block einzuplanen.
Warum schlägt der Planer keine 30 verlängerten Wochenenden vor?
Weil das zwar rechnerisch das Maximum wäre, aber selten das, was jemand plant. Ohne Mindestlänge gewinnt immer die Strategie, jeden Freitag freizunehmen: 30 Urlaubstage ergeben so rund 98 freie Tage, aber in 30 Häppchen von je drei Tagen. Deshalb gibt es den Regler für die Mindestlänge eines Blocks. Er ist der eigentliche Stellhebel des Planers – je länger die geforderten Blöcke, desto niedriger die Ausbeute und desto eher entspricht das Ergebnis einem echten Urlaub. Ab neun Tagen bleiben von den 98 noch etwa 64 freie Tage übrig, dafür in wenigen zusammenhängenden Zeiträumen.
Warum unterscheiden sich die Ergebnisse je Bundesland?
Weil das Feiertagsrecht Ländersache ist. Bundesweit gesetzlich geregelt ist allein der Tag der Deutschen Einheit; alle übrigen Feiertage beruhen auf Landesgesetzen. Bayern hat bis zu 13 gesetzliche Feiertage, Berlin, Hamburg und Niedersachsen deutlich weniger. Maßgeblich ist das Bundesland der Arbeitsstätte, nicht des Wohnorts. Zwei Tage gelten zudem nur in bestimmten Gemeinden: Mariä Himmelfahrt in Bayern und Fronleichnam in Sachsen und Thüringen.
Weitere nützliche Tools
- Urlaubsanspruch-Rechner – wie viele Tage zustehen
- Arbeitstage-Rechner – Feiertage je Bundesland zählen
- Kalenderwochen-Rechner
- Tagerechner
- Arbeitszeitrechner
- Pendlerpauschale-Rechner