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Brutto-Netto-Rechner 2026

Vom Bruttogehalt zum Netto — mit jedem Zwischenschritt offengelegt. Andere Rechner zeigen eine Zahl; hier steht daneben, wie sie zustande kommt und welche Rechengrößen dabei verwendet wurden.

Zeitraum
Verwendete Rechengrößen anzeigen

Stand 2026. Diese Werte ändern sich jährlich. Sie stehen im Quelltext in genau einem Block und sind vor Verwendung gegen das aktuelle BMF-Schreiben und die Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung abzugleichen.

Nettogehalt pro Monat

–

von – brutto · Abgabenquote –

Lohnsteuer
–
Solidaritätszuschlag
–
Kirchensteuer
–
Steuern gesamt
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Krankenversicherung
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Pflegeversicherung
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Rentenversicherung
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Arbeitslosenversicherung
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Sozialabgaben gesamt
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Arbeitgeberkosten
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Rechenweg der Lohnsteuer

    Datenschutz: Alle Eingaben werden lokal in deinem Browser verarbeitet und nicht gespeichert oder übertragen.

    Hinweis: Dieses Tool liefert unverbindliche Orientierungswerte und stellt keine Steuerberatung im Sinne des Steuerberatungsgesetzes dar. Verbindlich ist allein die Abrechnung deines Arbeitgebers beziehungsweise der Steuerbescheid des Finanzamts.

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    Wie funktioniert dieses Tool?

    1. Bruttogehalt und Zeitraum eingeben. Monatlich oder jährlich — intern wird immer auf das Jahr gerechnet, weil Steuerrecht Jahresrecht ist.
    2. Steuerklasse wählen. Sie bestimmt Freibeträge und Tarif. Die Klassen III und V rechnen mit Sonderformeln, die unten erklärt sind.
    3. Zusatzbeitrag anpassen. Er unterscheidet sich je Krankenkasse spürbar und ist der einzige Wert im Formular, den du kurzfristig selbst beeinflussen kannst.
    4. Kinder und Kirchensteuer ergänzen. Kinderfreibeträge wirken nur auf Soli und Kirchensteuer, nicht auf die Lohnsteuer selbst.
    5. Rechenweg lesen. Rechts steht jeder Zwischenschritt vom Bruttolohn über die Vorsorgepauschale bis zur Lohnsteuer.

    Expertenwissen: vom Brutto zum Netto

    Zwei getrennte Systeme

    Vom Brutto gehen zwei voneinander unabhängige Blöcke ab. Die Steuern — Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer — folgen dem Einkommensteuerrecht und sind progressiv. Die Sozialabgaben — Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung — folgen dem Sozialrecht, sind prozentual und enden an den Beitragsbemessungsgrenzen.

    Diese Trennung erklärt einen Effekt, der viele überrascht: Ab einem gewissen Gehalt steigt das Netto überproportional, weil die Sozialabgaben nicht weiter mitwachsen, während nur noch die Steuer zunimmt.

    Die Vorsorgepauschale — der unsichtbare Zwischenschritt

    Die Lohnsteuer wird nicht auf das Bruttogehalt erhoben, sondern auf ein bereinigtes zu versteuerndes Einkommen. Abgezogen werden der Arbeitnehmer-Pauschbetrag, der Sonderausgaben-Pauschbetrag und vor allem die Vorsorgepauschale nach § 39b Abs. 2 EStG:

    Teilbetrag RV    = Arbeitnehmeranteil Rentenversicherung (voll)
    Teilbetrag KV/PV = Arbeitnehmeranteil Kranken- und Pflegeversicherung
    Vorsorgepauschale = max(TB-RV + TB-KV/PV; Mindestvorsorgepauschale)
    zvE = Bruttolohn − 1.230 − 36 − Vorsorgepauschale [− Entlastungsbetrag bei II]

    Genau hier scheitern selbstgebaute Tabellenkalkulationen: Wer die Lohnsteuer direkt aus dem Brutto und dem Grundtarif ableitet, kommt auf deutlich zu hohe Werte, weil die Vorsorgepauschale fehlt.

    Der Einkommensteuertarif in fünf Zonen

    § 32a EStG teilt das zu versteuernde Einkommen in fünf Zonen: den Grundfreibetrag mit null Steuer, zwei Progressionszonen mit steigendem Grenzsteuersatz, die Proportionalzone mit 42 % und die sogenannte Reichensteuer mit 45 %. Wichtig ist der Unterschied zwischen Grenzsteuersatz und Durchschnittssteuersatz: Der Grenzsatz gilt nur für den zuletzt verdienten Euro. Eine Gehaltserhöhung wird nie „komplett wegbesteuert“ — das ist der hartnäckigste Irrtum zum deutschen Steuertarif.

    Steuerklassen III und V rechnen anders

    In Klasse III wird das Splittingverfahren angewandt: Die Steuer wird für das halbe Einkommen berechnet und verdoppelt. Das senkt die unterjährige Belastung erheblich.

    In Klasse V und VI gilt eine eigene Formel nach § 39b Abs. 2 Satz 7 EStG: das Zweifache der Differenz zwischen der Steuer auf das Eineinviertelfache und der Steuer auf das Dreiviertelfache des zvE, begrenzt durch Mindest- und Höchstsätze. Das Ergebnis ist eine bewusst hohe Vorauszahlung, weil in dieser Kombination der Partner in Klasse III bereits die Freibeträge nutzt.

    Die Grenzwerte sind dabei der eigentliche Knackpunkt. Der Gesetzestext nennt Mindest- und Höchstsätze in einem Zug und lässt offen, wie sie ineinandergreifen — der Programmablaufplan des Bundesfinanzministeriums löst es eindeutig: Bis 14.071 € gilt die Formel selbst, mindestens aber 14 %. Zwischen 14.071 € und 34.939 € gilt die Formel, höchstens jedoch der von der ersten Grenze aus mit 42 % fortgeschriebene Wert. Oberhalb von 34.939 € gilt die Formel gar nicht mehr: Dort wird der an dieser Grenze berechnete Betrag linear mit 42 % fortgeschrieben, ab 222.260 € mit 45 %.

    Der Unterschied ist erheblich. Bei 100.000 € zu versteuerndem Jahresbetrag ergibt die Formel allein 42.000 € — glatte 42 % des gesamten Betrags, obwohl der Spitzensteuersatz immer nur für den übersteigenden Teil gilt. Richtig sind 37.773 €. Für 2026 ist dieser Rechner gegen die amtliche Prüftabelle des Programmablaufplans gestellt und trifft dort alle 258 Werte auf den Euro genau. Für 2025 veröffentlicht das Bundesfinanzministerium keine solche Prüftabelle; dort sind die Rechengrößen einzeln belegt, aber nicht gegen eine amtliche Werteliste gegengerechnet.

    Der entscheidende Punkt für Ehepaare: Die Steuerklassenwahl ändert nur, wann gezahlt wird, nicht wie viel. Die endgültige Jahressteuer ergibt sich aus der Einkommensteuererklärung. III/V bringt unterjährig mehr Netto und häufig eine Nachzahlung; IV/IV oder das Faktorverfahren verteilt die Last realistischer.

    Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer

    Der Soli fällt erst an, wenn die Jahreslohnsteuer eine Freigrenze übersteigt. Darüber greift eine Milderungszone, in der er nicht sofort auf 5,5 % springt, sondern langsam ansteigt. Für die große Mehrheit der Arbeitnehmer beträgt er null.

    Bemessungsgrundlage für Soli und Kirchensteuer ist eine Lohnsteuer, die mit Kinderfreibeträgen gerechnet wird — auch dann, wenn das Kindergeld ausgezahlt wird. Deshalb wirken eingetragene Kinderfreibeträge im Ergebnis auf diese beiden Positionen, nicht auf die Lohnsteuer selbst.

    Zwei Abrechnungsjahre im Vergleich

    Neben dem laufenden Jahr lässt sich 2025 wählen. Der Anlass ist meist eine Nachrechnung: eine alte Abrechnung prüfen, eine Gehaltsverhandlung rückblickend bewerten oder verstehen, warum das Netto zum Jahreswechsel gesunken ist, obwohl das Brutto gleich blieb. Zwischen den beiden Jahren ändert sich mehr, als die meisten vermuten:

    Rechengröße 2025 2026
    Grundfreibetrag12.096 €12.348 €
    BBG Kranken- und Pflegeversicherung66.150 €69.750 €
    BBG Renten- und Arbeitslosenversicherung96.600 €101.400 €
    Zusatzbeitrag im Durchschnitt2,5 %2,9 %
    Soli-Freigrenze (Jahres-Lohnsteuer)19.950 €20.350 €
    Kinderfreibetrag inklusive BEA9.600 €9.756 €

    Die beiden Wirkungen laufen gegeneinander, und das erklärt eine Beobachtung, die viele überrascht. Der höhere Grundfreibetrag entlastet 2026 bei der Steuer. Gleichzeitig steigen die Beitragsbemessungsgrenzen — wer darüber verdient, zahlt dadurch mehr Sozialabgaben, ohne dass sein Beitragssatz sich geändert hätte. Bei 30.000 € Jahresbrutto überwiegt die Entlastung; bei 80.000 € und mehr überwiegt die Mehrbelastung, und das Netto liegt 2026 trotz höherem Freibetrag unter dem von 2025.

    Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung ist in beiden Jahren gleich (3,6 %); er war zum 1. Januar 2025 von 3,4 % angehoben worden. Auch die Vorsorgepauschale rechnet in beiden Jahren identisch — zwischen den Fassungen von § 39b EStG für 2025 und 2026 wurden allein die beiden Grenzbeträge der Sonderformel für die Steuerklassen V und VI angepasst.

    Drei Praxisfälle

    Fall 1 – Kassenwechsel. Zwischen der günstigsten und der teuersten Krankenkasse liegen beim Zusatzbeitrag mehrere Zehntel Prozentpunkte. Da der Beitrag hälftig getragen wird, wirkt sich ein Unterschied von 0,5 Prozentpunkten bei 4.000 € Brutto auf rund 10 € netto im Monat aus — bei identischer Leistung, denn der Leistungskatalog ist zu über 95 % gesetzlich vorgegeben.

    Fall 2 – Gehaltserhöhung an der Bemessungsgrenze. Wer die Grenze für Kranken- und Pflegeversicherung überschreitet, behält von jedem weiteren Euro spürbar mehr, weil KV und PV nicht weiter steigen. Genau deshalb lohnt es sich, Erhöhungen nicht nur in Prozent, sondern im Netto zu betrachten.

    Fall 3 – Steuerklassenwechsel nach der Heirat. Wer von IV/IV auf III/V wechselt, sieht sofort mehr auf dem Konto — und bekommt im Folgejahr häufig eine Nachzahlung. Wer Planungssicherheit will, bleibt bei IV/IV oder nutzt das Faktorverfahren, bei dem der Arbeitgeber einen individuellen Faktor anwendet.

    Typische Fehler

    Häufige Fragen

    Warum weicht das Ergebnis von meiner Gehaltsabrechnung ab?

    Ein Brutto-Netto-Rechner bildet den Regelfall ab. Abweichungen entstehen typischerweise durch einen im ELStAM-Verfahren eingetragenen Freibetrag, durch geldwerte Vorteile wie einen Firmenwagen oder ein Jobticket, durch betriebliche Altersvorsorge über Entgeltumwandlung, durch Einmalzahlungen mit gesonderter Versteuerung, durch einen abweichenden Zusatzbeitrag der Krankenkasse oder durch das Faktorverfahren in Steuerklasse IV. Für eine verbindliche Auskunft ist die Abrechnung des Arbeitgebers maßgeblich.

    Welche Steuerklassenkombination ist für Ehepaare die richtige?

    Die Kombination beeinflusst nur, wie viel Lohnsteuer unterjährig einbehalten wird, nicht die tatsächliche Jahressteuer. Diese wird erst mit der Einkommensteuererklärung endgültig ermittelt. Die Kombination III und V führt bei stark unterschiedlichen Gehältern zu einem höheren gemeinsamen Nettozufluss im Jahresverlauf, führt aber häufig zu Nachzahlungen. Die Kombination IV und IV oder das Faktorverfahren verteilt die Last gerechter und vermeidet Überraschungen.

    Was ist die Vorsorgepauschale?

    Die Vorsorgepauschale ist ein Abzugsbetrag, der beim Lohnsteuerabzug die Beiträge zur Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung berücksichtigt. Sie setzt sich aus einem Teilbetrag für die Rentenversicherung und einem Teilbetrag für die Kranken- und Pflegeversicherung zusammen, mindestens wird jedoch die Mindestvorsorgepauschale angesetzt. Sie ist der Hauptgrund dafür, dass sich die Lohnsteuer nicht einfach aus dem Bruttogehalt und dem Grundtarif ableiten lässt.

    Ab wann fällt der Solidaritätszuschlag noch an?

    Der Solidaritätszuschlag wird nur erhoben, wenn die Jahreslohnsteuer eine Freigrenze übersteigt. Unterhalb dieser Grenze beträgt er null. Direkt darüber greift eine Milderungszone, in der er langsam ansteigt, bis er den vollen Satz von 5,5 Prozent der Lohnsteuer erreicht. Für die überwiegende Mehrheit der Arbeitnehmer fällt damit kein Solidaritätszuschlag mehr an.

    Warum zahlen Kinderlose mehr Pflegeversicherung?

    Für Versicherte ohne Kinder ab dem vollendeten 23. Lebensjahr wird ein Zuschlag zur Pflegeversicherung erhoben, den der Arbeitnehmer allein trägt. Umgekehrt sinkt der Beitrag für Versicherte mit mehreren Kindern unter 25 Jahren gestaffelt ab dem zweiten Kind. Hintergrund ist eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, wonach der Erziehungsaufwand von Eltern beitragsrechtlich zu berücksichtigen ist.

    Kann ich auch für 2025 rechnen?

    Ja, oben lässt sich das Abrechnungsjahr auf 2025 umstellen. Der Rechner tauscht dann alle jahresabhängigen Werte gleichzeitig aus: Einkommensteuertarif, Beitragsbemessungsgrenzen, durchschnittlicher Zusatzbeitrag, Soli-Freigrenze und Kinderfreibetrag. Bemerkenswert ist dabei, dass die Änderungen gegeneinander laufen. Der Grundfreibetrag steigt 2026 auf 12.348 Euro und entlastet bei der Steuer, gleichzeitig steigen die Beitragsbemessungsgrenzen auf 69.750 und 101.400 Euro. Wer darüber verdient, zahlt allein deshalb mehr Sozialabgaben, ohne dass sich ein Beitragssatz geändert hätte. Bei 30.000 Euro Jahresbrutto überwiegt die Entlastung, bei 80.000 Euro die Mehrbelastung. Frühere Jahre sind nicht enthalten: Bis einschließlich 2024 galten in der Renten- und Arbeitslosenversicherung noch getrennte Bemessungsgrenzen für West und Ost, und 2023 änderte sich der Pflegebeitrag mitten im Jahr. Beides ließe sich mit einem einzigen Jahreswert nicht ehrlich abbilden.

    Was bedeuten die Beitragsbemessungsgrenzen?

    Sozialversicherungsbeiträge werden nur bis zu einer bestimmten Einkommenshöhe erhoben. Oberhalb dieser Beitragsbemessungsgrenze steigen die Beiträge nicht weiter, das Einkommen bleibt insoweit beitragsfrei. Für die Kranken- und Pflegeversicherung gilt eine niedrigere Grenze als für die Renten- und Arbeitslosenversicherung. Deshalb steigt bei höheren Gehältern das Netto überproportional an.

    Weitere nützliche Tools