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Finanzen, Steuern & Vorsorge

Gehalt, Steuern, Sparen und Kredite — mit offengelegtem Rechenweg und ausgewiesenen Rechengrößen.

Rechnen mit Werten, die jedes Jahr andere sind

Fast jedes Werkzeug in diesem Bereich hängt an Zahlen, die der Gesetzgeber jährlich neu festlegt: Grundfreibetrag, Tarifzonen, Beitragsbemessungsgrenzen, Sachbezugswerte, Pauschalen. Sie stehen hier in einem eigenen, aufklappbaren Block unter jedem Rechner — mit Rechtsgrundlage und Gültigkeitsjahr. Der Grund ist unangenehm einfach: Ein Ergebnis, das auf Vorjahreswerten beruht, sieht genauso plausibel aus wie ein richtiges. Ohne ausgewiesene Rechengrößen lässt sich der Unterschied nicht erkennen, und zwar auch dann nicht, wenn man weiß, wonach man sucht.

Was die Rechner nicht wissen können

Sie liefern Größenordnungen, keine Bescheide. Der tatsächliche Steuerbetrag hängt an Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen, Kirchensteuer und eingetragenen Freibeträgen — an Angaben also, die ein allgemeiner Rechner weder kennt noch erfragen sollte. Wer eine verbindliche Auskunft braucht, bekommt sie vom Finanzamt oder von der steuerberatenden Person.

Der Zinseszins ist der unterschätzte Teil

Bei Sparplänen und Krediten liegt der größte Hebel nicht im Zinssatz, sondern in der Laufzeit. Ein Prozentpunkt mehr über dreißig Jahre wirkt stärker als eine Verdopplung der monatlichen Rate über fünf. Umgekehrt gilt dasselbe bei Schulden: Eine Kreditkartenschuld zu achtzehn Prozent schlägt jede Anlagerendite, weshalb Tilgen fast immer vor Anlegen kommt.

Brutto, netto und die Stelle dazwischen

Zwischen dem, was der Arbeitgeber zahlt, und dem, was auf dem Konto ankommt, liegen zwei getrennte Systeme: die Einkommensteuer mit ihrem progressiven Tarif und die Sozialversicherung mit ihren Bemessungsgrenzen. Sie folgen unterschiedlichen Regeln und haben unterschiedliche Sprungstellen. Wer nur einen Prozentsatz vom Brutto abzieht, liegt je nach Einkommenshöhe deutlich daneben.

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