util24.de
Anzeigenfläche (wird erst nach Einwilligung geladen)

Mehrwertsteuer-Rechner

Rechne in beide Richtungen: vom Netto zum Brutto, vom Brutto zurück zum Netto oder aus einem bekannten Steuerbetrag auf beides. Der vollständige Rechenweg wird mit ausgegeben.

Was ist bekannt?

Komma und Punkt werden beide als Dezimaltrennzeichen akzeptiert.

Steuersatz
Nettobetrag
zzgl. 19 % Umsatzsteuer
Bruttobetrag

Rechenweg

    Datenschutz: Alle Eingaben werden lokal in deinem Browser verarbeitet und nicht gespeichert oder übertragen.

    Hinweis: Dieses Tool liefert unverbindliche Orientierungswerte und stellt keine Steuerberatung im Sinne des Steuerberatungsgesetzes dar. Für die steuerliche Beurteilung deines Einzelfalls wende dich an eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater.

    Native-Anzeigenfläche (wird erst nach Einwilligung geladen)

    Wie funktioniert dieses Tool?

    1. Rechenrichtung wählen. Gib oben an, welcher Betrag dir bekannt ist: der Nettobetrag (ohne Steuer), der Bruttobetrag (mit Steuer) oder der Steuerbetrag selbst.
    2. Betrag eingeben. Komma und Punkt funktionieren beide als Dezimaltrennzeichen, Tausenderpunkte werden ignoriert.
    3. Steuersatz wählen. 19 % ist der Regelsteuersatz, 7 % der ermäßigte. 0 % brauchst du für steuerfreie Umsätze, das Feld „frei“ für abweichende oder ausländische Sätze.
    4. Optional Menge aktivieren. Damit rechnet das Tool einen Einzelpreis auf eine Stückzahl hoch, bevor die Steuer ermittelt wird – so, wie es auf einer Rechnungsposition steht.
    5. Rechenweg prüfen. Unter dem Ergebnis steht jeder Zwischenschritt mit der verwendeten Formel. Das ist wichtiger als das Ergebnis selbst, wenn du die Zahl gegenüber Kunden oder dem Finanzamt begründen musst.

    Expertenwissen: Umsatzsteuer richtig rechnen

    Die drei Formeln

    Die gesamte Umsatzsteuerrechnung besteht aus drei Umformungen derselben Gleichung. Mit p als Steuersatz in Prozent gilt:

    Brutto = Netto × (1 + p/100)
    Netto  = Brutto ÷ (1 + p/100)
    Steuer = Brutto − Netto = Netto × p/100

    Der Ausdruck (1 + p/100) heißt Bruttofaktor und ist bei 19 % genau 1,19, bei 7 % genau 1,07. Wer vom Brutto auf das Netto zurückrechnet, teilt durch diesen Faktor. Das ist der entscheidende Punkt, an dem die meisten Fehler passieren.

    Warum man nicht einfach 19 % abziehen darf

    Die 19 % beziehen sich auf den Nettobetrag, nicht auf den Bruttobetrag. Bei 119 Euro brutto sind 100 Euro netto und 19 Euro Steuer. Zieht man dagegen 19 % von 119 Euro ab, landet man bei 96,39 Euro – ein Fehler von 3,61 Euro oder gut 3,6 %. Auf eine einzelne Rechnung wirkt das harmlos; über ein Geschäftsjahr hinweg summiert es sich zu einer Differenz, die spätestens bei der Umsatzsteuer-Sonderprüfung auffällt.

    Rückwärts betrachtet: Um aus dem Bruttobetrag direkt den Steueranteil zu erhalten, multipliziert man mit 19/119 (rund 15,966 %) beziehungsweise mit 7/107 (rund 6,542 %). Diese Werte kennt man in der Buchhaltung als „Steuer im Hundert“.

    19 % oder 7 % – wonach richtet sich das?

    Der Regelsteuersatz beträgt nach § 12 Abs. 1 UStG 19 %. Der ermäßigte Satz von 7 % gilt ausschließlich für die in § 12 Abs. 2 UStG und der Anlage 2 zum UStG aufgezählten Leistungen – die Liste ist abschließend. Dazu gehören unter anderem Grundnahrungsmittel, Bücher und Zeitungen, der öffentliche Personennahverkehr, Eintrittsgelder für Theater, Konzerte und Museen sowie die kurzfristige Beherbergung. Nicht ermäßigt sind dagegen Getränke in der Gastronomie, Luxuslebensmittel und die meisten Dienstleistungen.

    Die Abgrenzung ist berüchtigt kleinteilig: Milch ist ermäßigt, ein Milchmischgetränk unter einem bestimmten Milchanteil nicht. Wer regelmäßig an der Grenze arbeitet, sollte die Zuordnung einmalig steuerlich klären lassen, statt sie je Rechnung neu zu entscheiden.

    Kleinunternehmerregelung: die neuen Grenzen

    Wer die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG anwendet, weist keine Umsatzsteuer aus und zieht im Gegenzug keine Vorsteuer. Seit 2025 gelten neue Grenzen: 25.000 Euro Gesamtumsatz im vorangegangenen Kalenderjahr und 100.000 Euro im laufenden Jahr. Die früher genannten 22.000 Euro sind überholt – Rechner und Ratgeber, die noch damit arbeiten, sind veraltet.

    Wichtiger als die Zahl ist die geänderte Systematik: Wird die Grenze von 100.000 Euro im laufenden Jahr überschritten, endet die Kleinunternehmereigenschaft sofort mit diesem Umsatz und nicht erst zum Jahreswechsel. Der Umsatz, mit dem die Grenze gerissen wird, ist bereits regelbesteuert. Wer knapp darunter liegt, sollte den Jahresumsatz deshalb laufend mitführen und nicht erst im Dezember prüfen.

    Drei Praxisfälle

    Fall 1 – Freiberufler schreibt eine Rechnung. Vereinbart wurde ein Tagessatz von 800 Euro netto für vier Tage. Netto 3.200 Euro, 19 % ergeben 608 Euro Steuer, Brutto 3.808 Euro. Auf die Rechnung gehören nach § 14 Abs. 4 UStG unter anderem Nettobetrag, Steuersatz, Steuerbetrag und die eigene Steuernummer oder USt-IdNr. Fehlt eine dieser Angaben, kann der Kunde die Vorsteuer nicht ziehen und wird die Rechnung zurückschicken.

    Fall 2 – Einzelhändler kalkuliert einen Endpreis. Gegenüber Verbrauchern muss nach der Preisangabenverordnung der Bruttopreis ausgezeichnet werden. Die Rechnung läuft also andersherum: Der gewünschte Verkaufspreis steht fest, der Nettobetrag ergibt sich durch Division. Bei einem Regalpreis von 24,99 Euro und 19 % sind das 21,00 Euro netto und 3,99 Euro Steuer.

    Fall 3 – Kleinunternehmer wächst über die Grenze. Ein Nebenberufler liegt im Vorjahr bei 24.000 Euro und rechnet im laufenden Jahr mit 40.000 Euro. Die 25.000-Euro-Grenze des Vorjahres ist eingehalten, die 100.000 Euro werden nicht erreicht – die Regelung greift also weiter. Trotzdem lohnt der Blick auf den Verzicht: Wer überwiegend an vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen liefert und selbst hohe Eingangsrechnungen hat, fährt mit der Regelbesteuerung oft besser, weil die ausgewiesene Steuer den Kunden nichts kostet, die eigene Vorsteuer aber erstattet wird. Der Verzicht bindet allerdings fünf Jahre.

    Typische Fehler

    Häufige Fragen

    Wie rechne ich vom Bruttobetrag auf den Nettobetrag zurück?

    Der Bruttobetrag wird durch 1,19 geteilt, bei 7 Prozent durch 1,07. Der häufigste Fehler ist, stattdessen 19 Prozent vom Bruttobetrag abzuziehen. Das ergibt ein zu niedriges Ergebnis, weil sich die 19 Prozent auf den Nettobetrag beziehen und nicht auf den Bruttobetrag. Bei 119 Euro brutto sind es 100 Euro netto, nicht 96,39 Euro.

    Wann gelten 7 Prozent statt 19 Prozent Mehrwertsteuer?

    Der ermäßigte Steuersatz von 7 Prozent gilt für die in Paragraf 12 Absatz 2 UStG und der Anlage 2 zum UStG aufgezählten Leistungen. Dazu gehören unter anderem Grundnahrungsmittel, Bücher, Zeitungen, der Personennahverkehr, Eintritte in Theater und Museen sowie die kurzfristige Vermietung von Wohnraum. Die Aufzählung ist abschließend: Was nicht darin steht, unterliegt dem Regelsteuersatz von 19 Prozent.

    Muss ich als Kleinunternehmer Mehrwertsteuer ausweisen?

    Nein. Wer die Kleinunternehmerregelung nach Paragraf 19 UStG anwendet, darf in Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen. Geschieht es doch, schuldet man den ausgewiesenen Betrag dem Finanzamt nach Paragraf 14c UStG, auch wenn man ihn nie vom Kunden erhalten hat. Im Gegenzug ist kein Vorsteuerabzug möglich. Auf die Rechnung gehört ein Hinweis auf die Kleinunternehmerregelung.

    Welche Umsatzgrenzen gelten für die Kleinunternehmerregelung?

    Seit 2025 gelten 25.000 Euro Gesamtumsatz im vorangegangenen Kalenderjahr und 100.000 Euro im laufenden Jahr. Wird die Grenze von 100.000 Euro im laufenden Jahr überschritten, endet die Kleinunternehmereigenschaft sofort mit diesem Umsatz, nicht erst im Folgejahr. Die früher geltenden 22.000 Euro sind überholt.

    Wird die Mehrwertsteuer je Rechnungsposition oder auf die Summe gerundet?

    Beides ist zulässig, aber innerhalb einer Rechnung muss man sich für ein Verfahren entscheiden. Üblich und für Buchhaltungssysteme am unproblematischsten ist die Berechnung der Steuer auf die Summe aller Nettobeträge je Steuersatz. Rundet man stattdessen jede Position einzeln, entstehen Centdifferenzen zur Gesamtsumme, die dann erklärt werden müssen.

    Heißt es Mehrwertsteuer oder Umsatzsteuer?

    Gemeint ist dieselbe Steuer. Umsatzsteuer ist der gesetzliche Begriff, den das Umsatzsteuergesetz verwendet. Mehrwertsteuer ist die umgangssprachliche Bezeichnung, die auf das Prinzip der Besteuerung des Mehrwerts jeder Wertschöpfungsstufe zurückgeht. Auf Rechnungen ist die Angabe Umsatzsteuer die korrekte, Mehrwertsteuer wird aber nicht beanstandet.

    Weitere nützliche Tools