Wie funktioniert dieses Tool?
- Rechnungsbetrag brutto eingeben. Skonto wird auf den Bruttobetrag gerechnet, also inklusive Umsatzsteuer.
- Skontosatz und Fristen eintragen. Beides steht in den Zahlungsbedingungen der Rechnung.
- Kontokorrentzins ergänzen. Damit vergleicht der Rechner, ob es sich lohnt, für das Skonto den Kredit zu bemühen.
- Ergebnis lesen. Oben steht nicht der Zahlbetrag, sondern der Jahreszins des Verzichts — das ist die Zahl, die die Entscheidung trägt.
Expertenwissen: Skonto
Skonto ist ein Kredit, kein Rabatt
Der übliche Blick auf Skonto lautet: „2 % gespart.“ Der betriebswirtschaftlich richtige lautet umgekehrt: Wer nicht innerhalb der Skontofrist zahlt, kauft sich Zahlungsaufschub — und zwar zu einem Preis von 2 % für die wenigen Tage zwischen Skontofrist und Zahlungsziel.
Bei 2 % Skonto, 10 Tagen Frist und 30 Tagen Ziel: 2 ÷ 98 × 360 ÷ 20 × 100 = 36,7 % pro Jahr. Zum Vergleich: Ein Kontokorrentkredit liegt typischerweise bei 8 bis 14 %. Skonto nicht zu ziehen ist damit eine der teuersten Finanzierungsformen, die ein Unternehmen freiwillig wählen kann.
Warum durch 98 und nicht durch 100: Bezugsgröße ist der Betrag, den man tatsächlich zahlt, also 98 % der Rechnung. Die verbreitete vereinfachte Formel ohne diese Korrektur liefert 36,0 % statt 36,7 % — für die Entscheidung meist unerheblich, für eine saubere Kalkulation aber falsch.
Der Hebel liegt in den Tagen, nicht im Prozentsatz
Intuitiv würde man annehmen, dass 3 % Skonto deutlich attraktiver sind als 2 %. Wichtiger ist aber der Zeitraum. Bei 2 % mit 10/30 Tagen ergeben sich 36,7 % p. a. Dieselben 2 % mit 14/60 Tagen ergeben nur noch 15,9 % — weil man 46 statt 20 Tage Aufschub bekommt.
Für Verhandlungen heißt das: Ein längeres Zahlungsziel bei gleichbleibendem Skontosatz ist wertvoller als ein höherer Skontosatz bei kurzem Ziel — jedenfalls dann, wenn Liquidität knapp ist. Auf der Verkäuferseite gilt das Gegenteil.
Umsatzsteuer und Buchung
Skonto wird vom Bruttobetrag abgezogen, wodurch sich die Bemessungsgrundlage nachträglich mindert. Beide Seiten müssen das korrigieren: Der Leistende berichtigt seine Umsatzsteuerschuld, der Empfänger seinen Vorsteuerabzug — Rechtsgrundlage ist § 17 UStG. In der Praxis erledigen Buchhaltungsprogramme das automatisch über ein Skontokonto; in einer Tabellenkalkulation wird es regelmäßig vergessen.
Wichtig ist außerdem der Fristbeginn. Maßgeblich ist meist das Rechnungsdatum, nicht der Zahlungseingang oder der Tag, an dem die Rechnung im Postfach landet. Bei Papierrechnungen mit Postlaufzeit ist die Frist damit faktisch kürzer, als sie aussieht — und für den Anspruch zählt der Tag der Wertstellung beim Empfänger, nicht der Tag der Überweisung.
Drei Praxisfälle
Fall 1 – Liquidität reicht. Rechnung über 5.000 € mit 2 % / 10 / 30. Skonto ziehen, Punkt. 100 € Ersparnis für 20 Tage früheren Mittelabfluss ist ein Geschäft, das kein Tagesgeldkonto schlägt.
Fall 2 – Liquidität reicht nicht. Kontokorrentkredit zu 10 %. Der Skontovorteil entspricht 36,7 %, die Zwischenfinanzierung kostet 10 % für 20 Tage, also rund 27 €. Netto bleiben etwa 73 € Vorteil. Rechnerisch klar — aber nur, wenn die Kreditlinie nicht ohnehin ausgereizt ist und nicht für dringlichere Dinge gebraucht wird.
Fall 3 – als Verkäufer Skonto anbieten. Wer 2 % Skonto gewährt, verschenkt bei einer Marge von 30 % rund ein Fünfzehntel seines Rohertrags. Das lohnt nur, wenn dadurch tatsächlich schneller gezahlt wird und Mahnaufwand oder Ausfallrisiko sinken. Bei Kunden, die ohnehin pünktlich zahlen, ist Skonto ein reines Geschenk.
Typische Fehler
- Skonto als kleinen Nachlass abtun. Es ist die teuerste Kreditlinie im Haus.
- Skonto ziehen, ohne dass es vereinbart ist. Der Restbetrag bleibt offen, man gerät in Verzug.
- Skonto vom Nettobetrag abziehen. Bezugsgröße ist der Bruttobetrag.
- Umsatzsteuerkorrektur vergessen (§ 17 UStG) — fällt spätestens bei der Prüfung auf.
- Frist ab Rechnungseingang statt Rechnungsdatum rechnen. Kostet bei Papierrechnungen regelmäßig den Anspruch.
- Bei knapper Kasse pauschal auf Skonto verzichten, ohne die Zwischenfinanzierung durchzurechnen.
Häufige Fragen
Warum entsprechen 2 Prozent Skonto über 36 Prozent Zinsen im Jahr?
Weil die 2 Prozent nicht für ein Jahr gelten, sondern nur für den kurzen Zeitraum zwischen Skontofrist und Zahlungsziel. Bei 10 Tagen Skontofrist und 30 Tagen Zahlungsziel sind das 20 Tage. Wer auf das Skonto verzichtet, kauft sich also 20 Tage Zahlungsaufschub für 2 Prozent des Rechnungsbetrags. Auf ein Jahr mit 360 Tagen hochgerechnet ergibt das rund 36,7 Prozent. Kaum ein Kredit ist so teuer.
Wie lautet die Formel für den effektiven Jahreszins beim Skonto?
Der Skontosatz wird durch 100 minus Skontosatz geteilt und mit 360 geteilt durch die Anzahl der gewonnenen Tage multipliziert, anschließend mal 100. Die Division durch 100 minus Skontosatz ist wichtig: Bezugsgröße ist der tatsächlich gezahlte Betrag, nicht der ursprüngliche Rechnungsbetrag. Die vereinfachte Formel ohne diese Korrektur liefert einen leicht zu niedrigen Wert.
Wird Skonto vom Netto- oder vom Bruttobetrag abgezogen?
Skonto wird vom Bruttorechnungsbetrag abgezogen, also inklusive Umsatzsteuer. Dadurch mindert sich auch die Umsatzsteuer anteilig. Der Leistende muss seine Umsatzsteuerschuld und der Empfänger seinen Vorsteuerabzug entsprechend nach Paragraf 17 UStG berichtigen. In der Buchhaltung wird das üblicherweise automatisch über das Skontokonto abgebildet.
Lohnt es sich, für Skonto den Kontokorrentkredit zu nutzen?
In der Regel ja, solange der effektive Jahreszins des Skontoverzichts über dem Zinssatz der Zwischenfinanzierung liegt. Bei 2 Prozent Skonto und 20 gewonnenen Tagen liegt der Skontozins bei rund 36 Prozent, ein Kontokorrentkredit typischerweise bei 8 bis 14 Prozent. Die Differenz ist der Gewinn. Voraussetzung ist, dass die Kreditlinie ausreicht und nicht bereits für dringlichere Zwecke gebraucht wird.
Darf ich Skonto ziehen, wenn es nicht vereinbart wurde?
Nein. Skonto ist eine vertragliche Vereinbarung und kein gesetzlicher Anspruch. Es muss aus dem Vertrag, den Einkaufsbedingungen oder der Rechnung hervorgehen. Wer eigenmächtig Skonto abzieht, zahlt die Rechnung nicht vollständig und gerät wegen des Restbetrags in Verzug. Umgekehrt gilt: Wird die Skontofrist auch nur um einen Tag überschritten, entfällt der Anspruch.
Weitere nützliche Tools
- Margen-Rechner – was Skonto vom Rohertrag abzieht
- Mehrwertsteuer-Rechner – Korrektur nach § 17 UStG
- Kreditkarten-Zinsrechner – Effektivzins im Vergleich
- Stundensatz-Rechner
- Prozentrechner
- Tageszähler – Fristen exakt bestimmen